Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reschfloor OG

Stiglhuberweg 14, 4100 Ottensheim, reschfloor.com

Unsere nachstehenden Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB) gelten ausnahmslos für alle Kaufverträge, die von uns als Verkäufer von Waren mit unseren Kunden abgeschlossen werden. Die AGB unserer Kunden, die von unseren Bedingungen abweichen, gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.  Angebot und Vertragsinhalt

1.1.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

1.2.  Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt auch dann, wenn unsere Auftragsbestätigung mit der Rechnung auf einem Formular erfolgt. Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung, bestimmt sich der Vertragsinhalt nach dem von uns erstellten und vom Käufer angenommenen Angebot.

1.3.  Wir behalten uns vor, dem Kunden angebotene Ware während der Gültigkeitsdauer des Angebotes die Ware an Dritte zu verkaufen (Zwischenverkauf) Dem Kunden entstehen hier keine Ansprüche.

1.4.  Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.5.  Branchenüblich ist eine Unterlieferung und Überlieferung von ca. 5 %. Bei der Angabe von ganzen Rollen wird auf jweils verfügbare passende Rollen zurückgegriffen.

2.  Lieferung

2.1.  Werden angegebene Lieferfristen von uns nicht eingehalten, hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen, die mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns beginnt. Nach Ablauf der angemessenen Frist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung sind wir zur Lieferung berechtigt.

2.2.  Fälle höherer Gewalt, wie z. B. nachhaltige Behinderungen der Waren und Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Personalmangel infolge Erkrankung, Streik, Aussperrung, Unruhen, Krieg und staatliche Eingriffe, entbinden uns während der Dauer von der Liefer- und Leistungspflicht. Bei langanhaltenden Hindernissen – von mehr als 4 Wochen – sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig.

2.3.  Bei Annahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, Rechnung zu legen oder unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die Einlagerung vom Käufer nicht abgenommener Ware erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten.

2.4.  Sollte vom Kunden die Annahme verweigert werden, so gilt im mindesten die geleistete Anzahlung als Unkostenersatz. Die Ware bleibt im Eigentum des Unternehmens und darf somit weiter veräußert werden.

3.  Zurückbehaltungsrecht

Wir haben bezüglich weiterer Lieferungen so lange ein Zurückbehaltungsrecht, bis sämtliche vorhergehenden Lieferungen bezahlt sind. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände erkennbar, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich mindern, oder ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, die Auslieferung zu verweigern oder sie nur nach vorheriger Zahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Zahlt der Käufer nicht oder erbringt er keine Sicherheiten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§1052 Satz 2 ABGB).

4.  Versand und Montage

4.1. Der Versand gilt mit der Übergabe an das Transportunternehmen, damit überträgt sich die Gefahr auf den Käufer. Die Wahl der Versandart sowie die Wahl des Versandweges sind uns überlassen.

4.2. Die Versandkosten trägt der Käufer, ausgenommen sind Angebote inkl. Frachtkosten. Die Versandkosten für Sonderbestellware und für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Käufers.

4.3. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten. Etwaige Transportschäden sind dem Frachtführer und uns unverzüglich schriftlich nachweislich anzuzeigen. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, hat der Käufer unverzüglich, nach Lieferung das Vorliegen von Schäden gegenüber dem Transporteur schriftlich nachweislich anzuzeigen sowie uns davon eine schriftlich nachweisliche Mitteilung zu machen.

4.4. Die Kosten der Verpackung für den Transport zum Käufer tragen wir. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung von Transportbehältern/Leihverpackungen trägt der Käufer.

4.5. Einwegverpackungen werden von uns nicht zurückgenommen. Wir können dem Käufer auf seinen Wunsch einen Dritten nennen, der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt, jedoch nicht auf unsere Kosten.

4.6. Grundsätzlich gelten Preise ab Werk, weitere Kosten sind vom Käufer zu tragen. Werden von uns professionelle Montageunternehmen empfohlen, so sind die Montagekosten direkt mit denselben Unternehmen zu vereinbaren. Schäden am Material oder am Baukörper, beziehungsweise in den Räumlichkeiten des Kunden, die durch Montageunternehmen, die nicht von uns beauftragt wurden, entstehen, können nicht an uns regressiert werden. Montagenebenkosten sind mit den Montageunternehmen zu vereinbaren.

4.7. Retournierung der Ware Die Retournierung der Ware ist nur zulässig, wenn wir dieser ausdrücklich zugestimmt haben und die Ware Originalverpackt ist, wobei allfällige Frachtkosten vom Kunden getragen werden.

5.  Preise

5.1.  Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Zusätzlich berechnen wir die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt nur für unternehmerische Zwecke an Unternehmer mit einer Ust.-Id Nummer, die der Erwerbsbesteuerung unterliegen.

5.2.  Unsere Preise beruhen auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere unseren Gestehungskosten, den Einkaufspreisen, den Preisen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Lohn- und Gehaltskosten. Sollten wir im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferung in Folge einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse den Preis erhöhen, so gilt für noch nicht ausgeführte Aufträge der neue Preis. Eine Preisänderung muss dem Käufer unverzüglich mitgeteilt werden. Widerspricht dieser der Preiserhöhung binnen einer Frist von einer Woche nach Empfang der Mitteilung, haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Unsere Entscheidung werden wir dem Käufer schnellstmöglich bekannt geben. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, sind Ansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen.

 

6.  Zahlung

6.1.  Unsere Forderungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Skontoabzug ist (auch bei Kassa oder Barzahlung) nicht zulässig.

6.2.  Ist der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

6.3.  Soweit wir Wechsel als Zahlung annehmen, erfolgt dies nur erfüllungshalber. Dabei ist die Diskontierfähigkeit eine Mindestanforderung für die Annahme der Wechselzahlung. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Wechselzahlung sind Skontoabzüge unzulässig.

6.4.  Die Aufrechnung durch den Käufer ist jedenfalls unzulässig.

6.5.  Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung wegen von uns nicht anerkannter Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten.

7.  Mängelrüge

7.1.  Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Zeigen sich Sach- oder Rechtsmängel, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Ware, Zuviel-, Zuwenig oder Falschlieferungen, hat uns der Käufer dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.

7.2.  Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb der Fristen des vorstehenden Absatzes 1 geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen und die gelieferte Ware gilt als genehmigt.

7.3.  Liefertoleranzen von 5 % sind üblich. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der Ware ist die Beanstandung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

8.  Gewährleistung

8.1.  Die gelieferte Ware ist mangelhaft, wenn sie nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Produktionsbedingte Schwankungen in der Menge und Qualität einzelner Chargen, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, der Maße, des (spezifischen) Gewichts, des Dessins begründen ebenso wenig einen Mangel, wie produktions-  oder materialbedingte Abweichungen.

8.2.  Ist die Ware mangelhaft, nehmen wir bei fristgerechter Rüge (Punkt XI.) innerhalb der Verjährungsfrist (Punkt XIV.) nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels durch Verbesserung oder Ersatzlieferung vor, sofern der Käufer nachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

8.3.  Wir sind zur Verbesserung oder Ersatzlieferung nicht verpflichtet, wenn diese unverhältnismäßige Kosten erfordert. Die Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 % des Kaufpreises des Liefergegenstandes überschreiten.

8.4.  Die Preisminderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) kann der Käufer nur verlangen, wenn der vorhandene Mangel trotz zweimaliger Verbesserung oder einmaliger Ersatzlieferung von uns nicht beseitigt werden konnte, wenn wir die Verbesserung oder Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, wenn wir eine erforderliche Verbesserung unberechtigt verweigern, ungebührlich verzögern oder wenn dem Käufer eine Verbesserung nicht zumutbar ist. Die Wandlung ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.

8.5.  Der Käufer hat uns nach Absprache mit ihm die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Verbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzen.

8.6.  Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns (insbesondere gemäß § 933b ABGB) sind ausgeschlossen. Der Ausgleich für eventuelle Rückgriffsansprüche des Käufers wurde bei der Preisbildung entsprechend berücksichtigt. Der Ausgleich der geringen Gewährleistungsfälle erfolgt durch einen pauschalen Abschlag. Unsere anwendungstechnischen Beratungen erfolgen im besten Wissen nach dem neuesten Stand der Technik. Daher wird bei entsprechender Verlegung, Reinigung, Pflege und Benutzung kein Mangel am Produkt entstehen. Die Verlegung, Reinigung, Pflege und Benutzung liegt ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeit und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung auf Eignung für die beabsichtigten Benützungen und Verlegungen. Unsere Beratungshinweise sind deshalb unverbindlich und können nicht als Haftungsgrundlage uns gegenüber geltend gemacht werden. Die einschlägigen Normen, handwerkliche Richtlinien, und der Stand der Technik ist zu beachten

9.  Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für etwaige Folgeschäden durch verspätete Lieferungen oder durch unterlassene Übergabe von technichen Anleitungen für Verlegung, Reinigung. Die nötige Akklimatisierung der Ware ist stets zu beachten Die Prüfung der Chargen hat vor Verlegung zu erfolgen. Produkte wie Fahrzeugreifen nicht geeignete Stuhlrollen, fehlende Gleiter unter Möbelstücken, weichmacherhaltige Produkte, Teppichunterlagen können zur irreparablen Verfärbungen führen.

10. Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach der Lieferung. Diese müssen binnen sechs Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehenden Forderungen unser Eigentum. Sind wir im Interesse des Käufers Eventualverbindlichkeiten eingegangen, so bleiben sämtliche Lieferungen bis zur vollständigen Freistellung aus solchen Verbindlichkeiten, insbesondere aus Wechseln, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

Wird die Vorbehaltsware vom Käufer veräußert oder unbrauchbar gemacht, bleiben wir Alleineigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, wenn er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung solcher Waren entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns abtritt (Vorausabtretung). Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer und Wiederverkäufer verpflichtet sich, in seinen Geschäftsbüchern und der Liste offener Posten bei Entstehen einer Forderung aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsgut unverzüglich einen Buchvermerk über die Abtretung zu setzen, aus dem ersichtlich ist, welche Forderung wann an uns abgetreten wurde. Der Käufer und Wiederverkäufer verpflichtet sich weiters, uns auf Verlangen alle offenen Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware mit den dazugehörigen Schuldnern bekannt zu geben und uns Einsicht in die Geschäftsbücher zur Kontrolle der Buchvermerke zu gewähren. Wir ermächtigen den Käufer und Wiederverkäufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt automatisch mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers oder einer Verschlechterung seiner Wirtschaftslage.

11.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung und Fristsetzung binnen 7 Tagen berechtigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

11.3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand oder in die an uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich und unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

11.4. Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Liefergegenstand ist vom Käufer auf dessen Kosten, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Alle Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer werden hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

12. Pflege, Reinigung:

12.1. Alle Produkte sind laut Stand der Technik und laut Reinigungs- und Pflegeanleitungen entsprechend zu behandeln. Die Empfehlung geeigneter Produkte werden von den Herstellern der Reinigungsmittelindustrie abgegeben

12.2. Es wird empfohlen die Reinigungsintervalle den Gegebenheiten anzupassen. Sollten Schäden am Produkt auftreten, und sind diese nicht entsprechend behandelt worden, ergeben sich keine Gründe daraus eine Beanstandung als Reklamation anzuerkennen.

13. Datenschutz | zur Datenschutzerklärung 

13.1. Wir sind unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dies für die übliche Betreuung und/oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Der Käufer erteilt hierzu ausdrücklich und unwiderruflich seine Zustimmung. Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass zweckdienliche Kundendaten zum Zwecke der Auftragsbearbeitung an Dritte, Vorlieferanten, Partnerbetriebe weitergegeben werden. Dies betrifft vor allem die Weiterleitung der Daten an die hauptsächlichen Partnerbetriebe: Pematex International GMBH in A – 4201 Gramastetten, sowie MHI M.Hehenberger Industrievertretungen in D – 24222 Schwentinental

14. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht

14.1.  Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens.
14.2.  Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als Gerichtsstand Linz das jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.

14.3.  Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Regeln des österreichischen internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über die Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen

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